Einfahrten von Naturstein & Pflasterbau STERN im Mühlviertel in Oberösterreich

Wir errichten Hauseinfahrten, die einfach passen: sowohl zur Umgebung als auch zu Ihren Vorstellungen. Gerne sind wir Ihre zuverlässigen Ansprechpartner in Rainbach im Mühlkreis. Bei Hauseinfahrten ist eine perfekte Gestaltung gefragt, damit die Ein- bzw. Ausfahrten des Hauses zur Visitenkarte werden. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen!

Zu den Bildern

Pflasterplatten, Granitplatten-Einfahrten oder andere Hauseinfahrten: wir sind Ihr Partner

Als erfahrenes Unternehmen mit Sitz im Mühlviertel in Oberösterreich wissen wir, worauf es ankommt. Um dem Pflaster dauerhafte Belastbarkeit und Standfestigkeit zu geben bzw. ein Absacken von Teilbereichen zu verhindern, ist ein stabiler Unterbau die wichtigste Voraussetzung. Um eine optimale Lösung zu erreichen, die neben der technischen Funktion auch die architektonische Harmonie beachtet, beraten wir Sie fachorientiert und bringen dabei unsere gesamte Kreativität ein. Ob mit Betonpflasterstein oder Naturstein: den Möglichkeiten sind nahezu keine Grenzen gesetzt.

In unserer Pflasterei sind Ihre Hauseinfahrten in den besten Händen

Bei Pflasterarbeiten von Ein- bzw. Ausfahrten sollten Sie ein besonderes Augenmerk auf die Auswahl des Materials und die fachgerechte Verlegung haben. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf, denn bei Naturstein & Pflasterbau STERN OG beraten wir Sie gerne. Wir gestalten Einfahrten und Ausfahrten basierend auf Ihren Vorstellungen – ob mit Pflasterplatten, Granitplatten, Großpflastersteinen, Kleinpflastersteinen oder Bodenplatten.

Einfahrten

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.